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Waldwirtschaft für Einsteiger – Modul 1 – Lehrgang für Waldbau

Termine:

 

22.11.-24.11.2023
26.02.-01.03.2024
15.04.-19.04.2024
25.11.-29.11.2024

Max. 24 Teilnehmer

Zielsetzung: Ziel dieser Veranstaltung ist es, das für eine nachhaltige Forstwirtschaft notwendige Fachwissen in einfacher und kompakter Form zu vermitteln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen anhand erfolgreicher Beispiele Probleme und Lösungsansätze der Forstwirtschaft kennenlernen und bekommen die Möglichkeit, mit erfahrenen Praxis lehrern die wichtigsten forstlichen Arbeiten selbst durchzuführen.




Kursbetrieb

Allgemeine Fragen und Anmeldung zu Kursen

T +43-7617-21444
anmeldungtraunkirchen@bfw.gv.at

Lehrinhalte

Behandelt werden die Themen Ökosystem Wald, Bestandes begründung, Waldpflege, Nutzungsformen, Arbeits systeme bei der Holzernte, Holzmesskunde, Holzvermarktung, forstliche Planung, forstgesetzliche Grundlagen.

Zielgruppen

Neue Waldbesitzer und Waldpädagogen sowie Interessierte, die sich mit der Thematik „Waldwirtschaft“ vertraut machen wollen.

Dieser Kurs ist für die Ausbildung zum zertifizierten Waldpädagogen vorgeschrieben (Waldpädagogik – Modul F - Allgemeiner Teil), wenn keine forstliche Mindestausbildung (Forstwirtschaftsmeister) vorliegt.

Der Kurs wird auch als Nachweis für den Walderwerb im Ausmaß von mehr als zwei Hektar anerkannt.

Veranstaltungsort

Forstliche Ausbildungsstätte Traunkirchen - am Waldcampus Österreich

Forstpark 1 - 4801 Traunkirchen 

Anmeldung

Sie können freie Termine direkt hier im Kursterminkalender des Waldcampus Österreich buchen. Bei Fragen stehen wir auch unter (+43) 07617 21444 zur Verfügung.

Kosten

Kursbeitrag: gefördert* € 248,- (nicht gefördert € 495,-)

Die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen des BFW sind beim Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus anerkannte Bildungsträger und befugt im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge. Die gesamte Förderungsabwicklung erfolgt über die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen. Als förderbarer Personenkreis für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten Bewirtschafter/innen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land und/oder Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/innen.

Als Nachweis für die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gilt die LFBIS-Nummer. Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben liegt bei der Teilnehmerin/beim Teilnehmer. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise da zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Bildungsprogramms noch keine Bewilligungen seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus ausgesprochen wurden. 

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