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Staatsprüfung Modul 5: Betriebliche Ressourcen

Termine:

08.04.-10.04.2024
27.05.-29.05.2024
24.06.-26.06.2024

 

Max. 25 Teilnehmer

Zielsetzung: Fähigkeiten zur Gestaltung (Analyse, Erstellung und Umsetzung von Konzepten) der Bewertung von infrastrukturellen Leistungen eines Forstbetriebes erhalten.




Kursbetrieb

Allgemeine Fragen und Anmeldung zu Kursen

T +43-7617-21444
anmeldungtraunkirchen@bfw.gv.at

Lehrinhalte

Bewertung der infrastrukturellen Leistungen eines Forstbetriebes, insbesondere der Bereiche Liegenschaften, Gebäude, Bodenressourcen, Wasser, Tourismus, Energie, Vertragsnaturschutz und Dienstleistungen sowie die diesbezüglichen rechtlichen und steuerlichen Regeln.

Zielgruppe

Anwärter für die Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst.

Teilnahmevoraussetzungen

Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft, Masterstudium Forstwissenschaften an der Universität für Bodenkultur.

Veranstaltungsort

Forstliche Ausbildungsstätte Traunkirchen - am Waldcampus Österreich

Forstpark 1 - 4801 Traunkirchen 

Modulverantwortlich

Ing. Michael Bubna-Litic

Mag. Gernot Strasser

Anmeldung

Sie können freie Termine direkt hier im Kursterminkalender des Waldcampus Österreich buchen. Bei Fragen stehen wir auch unter (+43) 07617 21444 zur Verfügung.

Kosten

Kursbeitrag pro Woche: gefördert* € 143,- (nicht gefördert € 330,- )

Die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen des BFW sind beim Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus anerkannte Bildungsträger und befugt im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge. Die gesamte Förderungsabwicklung erfolgt über die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen. Als förderbarer Personenkreis für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten Bewirtschafter/innen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land und/oder Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/innen.

Als Nachweis für die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gilt die LFBIS-Nummer. Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben liegt bei der Teilnehmerin/beim Teilnehmer. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise da zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Bildungsprogramms noch keine Bewilligungen seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus ausgesprochen wurden. 

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