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Motorsägenaufbaukurs – Modul 2 – Zertifikatslehrgang Motorsägenführer*in

Termin:

21.10.-25.10.2024

Max. 16 Teilnehmer

Zielsetzung: Die Arbeit mit der Motorsäge erfordert hohes fachliches Können. Spezialfälle, wie verspannte Hölzer oder Bäume mit einseitiger Kronenausbildung, benötigen eine spezielle, methodisch richtige Arbeitstechnik.




Kursbetrieb

Allgemeine Fragen und Anmeldung zu Kursen

T +43-7617-21444
anmeldungtraunkirchen@bfw.gv.at

Lehrinhalte

Schwerpunkte des Aufbaukurses sind:

  • Fäll- und Astungstechnik im Schwach- und Starkholz
  • Fällung von Sonderfällen, Aufarbeitung von Schadholz
  • Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Ergonomie
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Arbeitsauftrag und Unterweisung

Zielgruppe

Waldbesitzer und Forstarbeiter. Dieser Kurs wird auch als Ausbildungsmodul zum Forstfacharbeiter anerkannt.

Teilnahmevoraussetzungen

Positive Absolvierung des Motorsägengrundkurses – Modul 1 – Zertifikatslehrgang Motors.genführer/in.
Bitte bringen Sie Ihre eigene Motorsäge mit!

Veranstaltungsort

Forstliche Ausbildungsstätte Traunkirchen - am Waldcampus Österreich

Forstpark 1 - 4801 Traunkirchen 

Anmeldung

Sie können freie Termine direkt hier im Kursterminkalender des Waldcampus Österreich buchen. Bei Fragen stehen wir auch unter (+43) 07617 21444 zur Verfügung.

Kosten

Kursbeitrag pro Woche: gefördert* € 231,- (nicht gefördert € 660,- )

Die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen des BFW sind beim Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus anerkannte Bildungsträger und befugt im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge. Die gesamte Förderungsabwicklung erfolgt über die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen. Als förderbarer Personenkreis für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten Bewirtschafter/innen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land und/oder Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/innen.

Als Nachweis für die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gilt die LFBIS-Nummer. Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben liegt bei der Teilnehmerin/beim Teilnehmer. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise da zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Bildungsprogramms noch keine Bewilligungen seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus ausgesprochen wurden. 

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