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Motorsägenkurs für Frauen – Modul 1 – Lehrgang Forsttechnik

Termin:

Modul 1:

04.06.-06.06.2024

Max. 15 Teilnehmerinnen

Zielsetzung: Selbst ist die Frau. Ob Sie bei der Holzernte im Wald mitarbeiten oder einfach eine Kleinigkeit mit der Motorsäge zu erledigen haben: Motorsägenarbeit ist immer eine gefährliche Arbeit. Ein falsches Einschätzen der Situation kann fatale Folgen haben. Speziell in Nebenerwerbslandwirtschaften, wo die Frau gleichzeitig Betriebsführerin und Hauptarbeitskraft ist, wird der Einsatz der Motor säge auch für Frauen immer wichtiger. Damit es zu keinen unnötigen Unfällen kommt und Ihre Motorsäge gut funktioniert, sollten Sie diesen Kurs besuchen. Sie erlernen den richtigen Umgang mit der Motorsäge sowie Pflege und Wartung in kompakter Form.

Wenn Sie Ihre Kenntnisse bei der Holzernte noch vertiefen wollen, um auch schwierige Situationen meistern zu können, empfehlen wir Ihnen auch das Modul 2 an der FAST Traunkirchen zu besuchen.




Kursbetrieb

Allgemeine Fragen und Anmeldung zu Kursen

T +43-7617-21444
anmeldungtraunkirchen@bfw.gv.at

Lehrinhalte

Schwerpunkte des Modul 1 sind:

  • Aufbau und Handhabung der Motorsäge
  • Motorsägenwartung und -pflege
  • Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Ergonomie
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Fäll- und Astungstechnik im Schwach- und Starkholz
  • Waldpflegemaßnahmen mit der Motorsäge

Zielgruppe

Waldbesitzerinnen, Betriebsführerinnen, Forstfrauen, Landwirtinnen und Waldpädagoginnen.

Teilnahmevoraussetzungen

Keine.

Veranstaltungsort

Forstliche Ausbildungsstätte Traunkirchen - am Waldcampus Österreich

Forstpark 1 - 4801 Traunkirchen 

Anmeldung

Sie können freie Termine direkt hier im Kursterminkalender des Waldcampus Österreich buchen. Bei Fragen stehen wir auch unter (+43) 07617 21444 zur Verfügung.

Kosten

Kursbeitrag pro Woche: gefördert* € 165,- (nicht gefördert € 330,- )

Die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen des BFW sind beim Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus anerkannte Bildungsträger und befugt im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge. Die gesamte Förderungsabwicklung erfolgt über die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen. Als förderbarer Personenkreis für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten Bewirtschafter/innen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land und/oder Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/innen.

Als Nachweis für die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gilt die LFBIS-Nummer. Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben liegt bei der Teilnehmerin/beim Teilnehmer. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise da zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Bildungsprogramms noch keine Bewilligungen seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus ausgesprochen wurden. 

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