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Forstwirtschaftsmeisterkurs – Lehrgang Forstwirtschaftliches Betriebsmanagement

Termine:

Fachmodul 1 (2023-2025)

11.03.-22.03.2024 und 18.11.-29.11.2024

Fachmodul 2 (2022-2024)

08.01.-02.02.2024

Ausbilderlehrgang

09.12.-13.12.2024

Waldwirtschaftsplan

28.-29.10. und 04.-05.11.2024

Betriebs- und Unternehmensführung

05.-07.12.2023 (1. Teil)
10.-12.01.2024 (2. Teil)

Rechts- und Agrarpolitik (Linz)
Termin wird noch bekannt gegeben

Prüfung

13.02.-15.02.2024

Max. 20 Teilnehmer

Zielsetzung: Diese Ausbildung vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten um die Aufgaben eines Forstwirtschaftsmeisters als Fach- und Führungskraft in einem forstwirtschaftlichen Betrieb wahrzunehmen zu können. Im produktionstechnischen Bereich wird auf die Interessen des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege Bedacht genommen. Im Bereich der Betriebs- und Unternehmensführung wird das unternehmerische marktorientierte Denken unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen in den Vordergrund gestellt.




Kursbetrieb

Allgemeine Fragen und Anmeldung zu Kursen

T +43-7617-21444
anmeldungtraunkirchen@bfw.gv.at

Lehrinhalte

Grundsätzlich ist der Ausbildungsplan zum Forstwirtschaftsmeister in der jeweiligen Landesverordnung festgehalten. Folgende Teilbereiche werden vermittelt:

  • Forstliche Produktion
  • Waldarbeit
  • Forstmaschinen und Geräte
  • Arbeitsgestaltung und Arbeitssicherheit
  • Forstliche Betriebswirtschaft und Buchführung
  • Wirtschaftskunde und forstliche Marktlehre
  • Rechts- und Steuerkunde
  • Berufs- und Arbeitspädagogik
  • Politische Bildung

Ausbildungsmodule

  • Forstwirtschaftsmeisterkurs Fachmodul 1 – Lehrgang Forstwirtschaftliches Betriebsmanagement (4-wöchig)
  • Forstwirtschaftsmeisterkurs Fachmodul 2 – Lehrgang Forstwirtschaftliches Betriebsmanagement (3-wöchig)
  • Ausbilderlehrgang Forstwirtschaftsmeister – Lehrgang Forstwirtschaftliches Betriebsmanagement
  • Erstellung von einfachen Waldwirtschaftsplänen – Lehrgang Forstwirtschaftliches Betriebsmanagement
  • Rechts- und Agrarpolitik
  • Betriebs- und Unternehmensführung – Lehrgang Forstwirtschaftliches Betriebsmanagement
  • Prüfung

Zielgruppe

Waldbesitzer und Forstfacharbeiter mit Praxis

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung sind die abgeschlossene Forstfacharbeiterausbildung und eine mindestens dreijährige Praxis. Wurde keine Forstfacharbeiterausbildung absolviert, so muss die Praxiszeit mindestens sieben Jahre betragen.

Die Zulassung erfolgt generell durch die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle der Landwirtschaftskammer des Bundeslandes.

In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Bezirksbauernkammern werden außerdem Forstwirtschaftsmeisterkurse im Bezirk durchgeführt.

Anmeldung

Zur Zulassung wenden Sie sich an die Lehrlingsstelle Oberösterreich.

Kosten

Kursbeitrag 2024 pro Woche: gefördert* € 187,- (nicht gefördert € 374,- )

Die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen des BFW sind beim Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus anerkannte Bildungsträger und befugt im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge. Die gesamte Förderungsabwicklung erfolgt über die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen. Als förderbarer Personenkreis für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten Bewirtschafter/innen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land und/oder Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/innen.

Als Nachweis für die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gilt die LFBIS-Nummer. Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben liegt bei der Teilnehmerin/beim Teilnehmer. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise da zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Bildungsprogramms noch keine Bewilligungen seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus ausgesprochen wurden. 

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