Forstschutzorgankurs – Lehrgang für Forstwirtschaft
Termin:
14.10.-18.10.2024 |
Max. 20 Teilnehmer
Immer mehr Menschen suchen Erholung im Wald, der in der Regel nicht der eigene ist. Leider setzen sich immer wieder einige Waldbesucher bewusst über die Grenzen des freien Betretungsrechts hinweg. Als Grundbesitzer oder Waldbewirtschafter können Sie es mit einem aufklärenden Gespräch versuchen, sonst bleiben Ihnen im Normalfall wenige Möglichkeiten, verbotene Handlungen effizient zu unterbinden.
Ganz anders schaut es natürlich aus, wenn Ihr Wald durch ein beeidetes Forstschutzorgan überwacht und geschützt wird. Beeidete Forstschutzorgane sind Organe der öffentlichen Aufsicht und können Ihr Recht daher umfassend sichern – nötigenfalls auch mittels Ausweisung von Personen aus dem Wald, Anzeigeerstattung, Festnahme und Beschlagnahme oder einer einfachen Organstrafverfügung und Sie sind dabei auch gegen Angriffe strafrechtlich geschützt.
Klingt gut?! Das könnten Sie selbst sein: Mit diesem Kurs erlangen Sie die Voraussetzungen für Ihre Bestellung als beeidetes Forstschutzorgan.
Kursbetrieb
Allgemeine Fragen und Anmeldung zu Kursen
T +43-7617-21444anmeldungtraunkirchen@bfw.gv.at
Lehrinhalte
Folgende Teilbereiche werden vermittelt:
- Forstwirtschaftliche Grundlagen
- Forst-, Naturschutz- und Jagdrecht
- Waffenrecht und Waffengebrauch
- Gesprächsführung und Vorgehensweisen bei Amtshandlungen (intensives Training)
- Abschlussprüfung
Zielgruppe
Waldbesitzer, Forstpersonal, Interessierte.
Teilnahmevoraussetzungen
Forstfachliche Ausbildung.
Anmeldung
Sie können freie Termine direkt hier im Kursterminkalender des Waldcampus Österreich buchen. Bei Fragen stehen wir auch unter (+43) 07617 21444 zur Verfügung.
Kosten
Kursbeitrag 2024 pro Woche: gefördert* € 187,- (nicht gefördert € 374,- )