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Professioneller Forstschlepper- & Kranhängereinsatz – Lehrgang Forsttechnik & Sicherheit

Termin:

24.01.-04.02.2022

Max. 16 Teilnehmer

Zielsetzung: Die professionelle Organisation von Einsätzen mit Traktoren und Forstschleppern ist eine wesentliche Aufgabe bei der Holzernte. Die fachlich richtige Feinerschließung zur Minimierung von Bestandesschäden sowie das Fahren im Gelände sind zwei Kernbestandteile dieses Kurses. Die Sicherheit hat dabei – wie in allen Kursen – oberste Priorität. Das praktische Fahren im Gelände steht im Zentrum.




Kursbetrieb

Allgemeine Fragen und Anmeldung zu Kursen

T +43-7617-21444
anmeldungtraunkirchen@bfw.gv.at

Lehrinhalte

  • Allgemeine Vorschriften, Unterweisung
  • Arbeitsverfahren und Unfallverhütung beim Einsatz forstlicher Seilwinden und Krananhänger
  • Arbeitsstoffe, Reifen, Ketten, Seile, Anschlagmittel
  • Werkzeug- und Motorenkunde, Wartung, Kleinreparaturen
  • Hydraulik, Elektrik, Kraftübertragung +
  • Angewandtes, vertiefendes Übungsfahren
  • Betriebsordnung für den Schleppereinsatz
  • Holzeinschlag und rationelle Bringung
  • Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
  • Treibstoffe und Öle, Räder, Ketten, Seilwinden, Anschlagmittel
  • Prüfung

Zielgruppe

Waldbauern, Forstarbeiter, forstliche Nachwuchskräfte, Lehrlinge zum Forsttechniker. Dieser Kurs wird auch als Ausbildungsmodul zum Forstfacharbeiter anerkannt.

Veranstaltungsort

Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach

Ossiach 21 - A 9570 Ossiach

Anmeldung

Sie können freie Termine direkt hier im Kursterminkalender der FAST Ossiach buchen. Bei Fragen stehen wir auch unter +43-(0)4243-2245-0 zur Verfügung.

Kosten

Kursbeitrag Modul 1: gefördert* € 775,- (nicht gefördert € 1550,- )

Die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen des BFW sind beim Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus anerkannte Bildungsträger und befugt im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2022 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge. Die gesamte Förderungsabwicklung erfolgt über die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen. Als förderbarer Personenkreis für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten Bewirtschafter/innen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land und/oder Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/innen.

Als Nachweis für die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gilt die LFBIS-Nummer. Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben liegt bei der Teilnehmerin/beim Teilnehmer. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise da zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Bildungsprogramms noch keine Bewilligungen seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus ausgesprochen wurden.