Skip to content
CLICK TO ENTER

Forstfacharbeiter * in – Fachlehrgang Forstwirtschaft

Termine:
Forstfacharbeitertraining

05.02.-16.02. und 04.-08.03.2024
11.-15.11. und 02.-13.12.2024

Max. 20 Teilnehmer

Zielsetzung: Um unsere Wälder nachhaltig bewirtschaften zu können bedarf es einer fundierten Ausbildung. Diese basiert einerseits auf der gefahrlosen Durchführung der Waldarbeit aber auch auf allgemeinen Grundkenntnissen und Zu sammenhängen rund um das Ökosystem Wald.




Kursbetrieb

Allgemeine Fragen und Anmeldung zu Kursen

T +43-7617-21444
anmeldungtraunkirchen@bfw.gv.at

Lehrinhalte

Grundsätzlich ist der Ausbildungsplan zum Forstfacharbeiter in der jeweiligen Landesverordnung festgehalten.

Die modulare Ausbildung

Die Module Motorsäge Waldwirtschaft und Holzmessen und -sortieren dauern jeweils eine Woche können individuell gebucht werden und sind Voraussetzung für den Besuch des Forstfacharbeitertrainings.

  • Motorsägengrundkurs Modul 1 – Zertifikatslehrgang Motorsägenführer/in
  • Waldwirtschaftskurs – Lehrgang für Waldbau
  • Holzmess- und Sortierkurs – Lehrgang für Forstwirtschaft
  • Facharbeitertrainingskurs – Fachlehrgang Forstwirtschaft (3 Wochen)
  • Prüfung

Zielgruppe

Forstarbeiter Waldbesitzer Waldbauern Interessierte.

Anmeldung

Zur Zulassung wenden Sie sich an die Lehrlingsstelle Oberösterreich.

Kosten

Kursbeitrag 2024 pro Woche:

Motorsägenkurs: gefördert* € 209,- (nicht gefördert € 660,-)

Waldwirtschaftskurs: gefördert* € 176,- (nicht gefördert € 352,-)

Holzmess- u. Sortierkurs: gefördert* € 176,- (nicht gefördert € 352,-)

Forstfacharbeitertraining (3x): gefördert* € 176,- (nicht gefördert € 352,-)

Die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen des BFW sind beim Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus anerkannte Bildungsträger und befugt im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge. Die gesamte Förderungsabwicklung erfolgt über die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen. Als förderbarer Personenkreis für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten Bewirtschafter/innen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land und/oder Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/innen.

Als Nachweis für die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gilt die LFBIS-Nummer. Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben liegt bei der Teilnehmerin/beim Teilnehmer. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise da zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Bildungsprogramms noch keine Bewilligungen seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus ausgesprochen wurden. 

Förderlogo